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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt

Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Prozesskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn ohne den geführten Prozess die Gefahr des Verlusts der Existenzgrundlage besteht. Dementsprechend sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte hat, die oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung die Klage einer Frau abgewiesen, die zwar Anspruch auf Unterhalt hatte, aber aufgrund ihrer hohen Qualifikation und ihrer Berufserfahrung nahtlos eine neue Anstellung gefunden hat, auch wenn diese befristet war. Das Argument, dass die Befristung der Anstellung mangels wirtschaftlicher Sicherheit nicht Teil der Existenzgrundlage sei, ließen die Richter nicht gelten.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2025-05-01 wid-51 drtm-bns 2025-05-01