
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Hat ein Grundstückseigentümer den Verkauf seines Grundstücks angebahnt, liegt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn er das Grundstück erst unentgeltlich auf seine Kinder überträgt und diese dann das Grundstück an den Käufer veräußern. Der Spekulationsgewinn ist dann nicht beim ursprünglichen Eigentümer, sondern bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen.
Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof, weil ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nur vorliegen kann, wenn es keine andere Missbrauchsverhinderungsvorschrift gibt, die den Tatbestand abdeckt. Das Einkommensteuergesetz regelt aber explizit den Verkauf eines Wirtschaftsguts nach einem unentgeltlichen Erwerb, was als Missbrauchsverhinderungsvorschrift anzusehen ist. Das Urteil betraf im Übrigen zwar ein Grundstück, lässt sich aber genauso auf Spekulationsgewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften übertragen.