
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Anfang Februar hat sich die Große Koalition im Koalitionsausschuss auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Der steuerliche Teil dieser Beschlüsse wird mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, dessen Entwurf vom Bundestag bereits beraten wurde. Darin sind insgesamt drei Maßnahmen vorgesehen.
Gastronomie: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Kinderbonus: Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dazu wird das Kindergeld für den Monat Mai 2021 um einen Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro erhöht. Der Bonus wie das normale Kindergeld auch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, wirkt sich also primär bei Familien mit geringerem Einkommen aus.
Verlustrücktrag: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. Euro) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.