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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Besuch eines Fitnessclubs als außergewöhnliche Belastung

Allgemeine ärztliche Bescheinigungen mit Ratschlägen reichen für die Berücksichtigung der Kosten eines Fitness- und Gesundheitsclubs als Krankheitskosten nicht aus.

Die Kosten für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Steuerzahler keine ärztliche Verordnung vorlegt, sondern nur pauschale ärztliche Bescheinigungen, laut denen allgemein Sporttherapie, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Bewegungsübungen im Bewegungsbad unter therapeutischer Anleitung benötigt und Aufbautraining der Muskulatur durch Bewegungsbäder, Muskeltraining sowie Gymnastikkurse angeraten werden. Solche Bescheinigungen erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben, hat das Finanzgericht Köln festgestellt, denn aus ihnen geht nicht hervor, ob die konkreten Aufwendungen und die diesen zugrunde liegenden Maßnahmen den Umständen nach medizinisch notwendig waren.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-27 wid-51 drtm-bns 2024-04-27