
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Seit 2015 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben zu behandeln sind. Ausgleichszahlungen vor 2015 will das Finanzamt dagegen möglicherweise als steuerlich nicht abziehbare Anschaffungskosten für ein Anwartschaftsrecht auf eine künftige Versorgung einordnen. Dem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg widersprochen: Bei einer betrieblichen Altersversorgung sind die Ausgleichszahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.