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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewinn aus dem Verkauf von Eintrittskarten ist steuerfrei

Erträge aus dem Weiterverkauf von stark gefragten Eintrittskarten sind keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf des Wirtschaftsguts nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. Diese Steuerpflicht gilt jedoch nicht für den Gewinn aus dem privaten Verkauf von Eintrittskarten, weil es sich dabei nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Die Eintrittskarten sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg nämlich nicht als normales Wirtschaftsgut an, sondern als sogenanntes kleines Inhaberpapier und damit als Wertpapier. Für Wertpapiere aber ist seit Einführung der Abgeltungsteuer genau geregelt, welche Erträge steuerpflichtig sind, und der Verkauf von Eintrittskarten erfüllt keines dieser Kriterien. Der Kläger kann daher den Gewinn von mehr als 2.000 Euro aus dem Verkauf zweier Finaltickets für die Champions League vorerst steuerfrei einstreichen, auch wenn das Finanzamt Revision eingelegt hat.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-51 drtm-bns 2024-04-25