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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zeitliche Verteilung außergewöhnlicher Belastungen nicht möglich

Selbst wenn die außergewöhnlichen Belastungen in einem Kalenderjahr höher sind als das steuerpflichtige Einkommen, ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht möglich.

Auch besonders hohe außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem sie angefallen sind. Im Gegensatz zu früher lässt der Bundesfinanzhof keine Verteilung auf mehrere Kalenderjahre mehr zu, selbst dann, wenn die Aufwendungen so hoch sind, dass sie - wie im Streitfall der behindertengerechte Umbau des Hauses - höher sind als das steuerpflichtige Einkommen. Für eine Verteilung auf mehrere Jahre aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof keinen Anlass, denn die sei atypischen Ausnahmefällen vorbehalten und kommt nicht schon dann in Frage, wenn sich die Ausgaben nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-51 drtm-bns 2024-04-19