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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vereinbarung über Sonderausgabenabzug von Unterhalt

Zahlt der Unterhaltsverpflichtete wegen Zahlungsunfähigkeit nicht wie vereinbart die Steuerlast des Unterhaltsempfängers, ist dies kein Grund für einen Erlass der Steuer.

Wenn der Unterhaltsempfänger den Unterhalt versteuert, kann der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlung als Sonderausgabe abziehen, was bei entsprechend höherem Grenzsteuersatz eine deutliche Steuerersparnis bedeuten kann. In der Regel verpflichtet sich der Unterhaltspflichtige in solchen Fällen, zusätzlich zum Unterhalt auch die Steuerlast zu übernehmen. Pech hat der Unterhaltsempfänger dann, wenn er die Steuer nicht erstattet bekommt, weil der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig wird. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass in so einem Fall die Steuer nicht erlassen werden kann, weil sie auf eine freie Entscheidung des Unterhaltsempfängers zurückgeht. Zudem haben die Unterhaltszahlungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-51 drtm-bns 2024-04-20