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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Selbst getragene Krankheitskosten eines Privatversicherten

Wer Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen.

Als Anreiz für ein wirtschaftliches Verhalten des Kunden gibt es in verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherer eine Beitragsrückerstattung, wenn über das Jahr hinweg keine Krankheitskosten geltend gemacht werden. Wer deswegen die angefallenen Kosten einfach selbst trägt, statt sie bei der Versicherung geltend zu machen, kann die Ausgaben allerdings weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellt klar, dass ein Abzug als Sonderausgaben nicht in Frage kommt, weil die Ausgaben selbst keine Beiträge zur Krankenversicherung sind. Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung wiederum müssten die Ausgaben zwangsläufig anfallen, ohne dass sich der Steuerzahler den Kosten entziehen kann.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-26 wid-51 drtm-bns 2024-04-26