
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Bestimmte Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtliche Schöffenrichter gezahlt werden, sind zweifellos steuerfrei, darunter insbesondere der Kostenersatz für Fahrtkosten und Parkgebühren. Andere Entschädigungszahlungen sind dagegen zumindest teilweise steuerpflichtig. Das gilt insbesondere für die Verdienstausfallentschädigung. Anders als das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht der Bundesfinanzhof diese aber als Arbeitnehmer-Einkünfte an. Die Anwendung des Ehrenamtsfreibetrags auf diese Entschädigung sei schon deswegen ausgeschlossen, weil bereits andere steuerfreie Entschädigungen (Fahrtkosten etc.) gezahlt werden. Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist dagegen nicht steuerbar.