
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ein Treppenlift ist ein medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne und damit grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung für den Abzug ist aber die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Attests, das vor dem Einbau des Treppenlifts erstellt wurde. Mit dieser Entscheidung setzt das Finanzgericht Münster die Änderung aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 durch, mit dem die Attestpflicht gesetzlich verankert wurde.