
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Wahl der getrennten Veranlagung kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn beispielsweise bei einem Ehepartner ein Steuererstattungsanspruch entsteht, während der andere Ehepartner Steuern nachzahlen müsste, die sich aber wegen der Insolvenz dieses Ehepartners nicht realisieren lassen. Genau so einen Fall hatte das Finanzgericht Münster vorliegen, entschied aber zu Gunsten der Eheleute. Das Gericht meint nämlich, dass die erstmalige Wahl der getrennten Veranlagung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten zumindest dann kein Gestaltungsmissbrauch ist, wenn zum Zeitpunkt der Wahl der Lohnsteuerklassen die Insolvenz des Ehegatten noch nicht absehbar war. In dem Fall hatten die Eheleute bereits seit 20 Jahren die Lohnsteuerklassen III und V gewählt.