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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung

Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.

Der einem gemeinsamen Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag, der auf Antrag der Eltern vollständig einem Elternteil übertragen wurde, ist bei einer getrennten Veranlagung zwingend bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abzuziehen. Die entsprechende Vorschrift hat nach Ansicht des Bundesfinanzhofs Vorrang vor anderen Vorschriften, die den Eltern eine andere Aufteilung ermöglichen würden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die zwingende Halbteilung des Pauschbetrags hat der Bundesfinanzhof nicht.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-05 wid-51 drtm-bns 2024-05-05