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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

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Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei.
Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.
 
stbf-plen 2024-05-06 wid-47 drtm-bns 2024-05-06