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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Höhere Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.

Als gesetzliche Lohnabzüge werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach gesetzlich festgelegten Maßstäben berücksichtigt und vom Arbeitslohn abgezogen. In dem Maße, in dem sich infolge der Veränderung dieser Lohnabzüge Ihr Leistungsentgelt vermindert oder erhöht, vermindert oder erhöht sich auch Ihr Arbeitslosengeld.

Die im Jahr 2001 maßgeblichen Leistungsentgelte wurden im Dezember des vergangenen Jahres festgesetzt. Sie berücksichtigen vor allem den im Vergleich zum Vorjahr günstigeren Einkommensteuertarif und geringere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Daher sind die vom Jahresbeginn an geltenden Leistungsentgelte und damit die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe überwiegend höher als im Jahre 2000. Diese neuen, regelmäßig höheren Leistungsbeträge erhalten Sie nicht nur, wenn Ihr Anspruch im Jahr 2001 entsteht, sondern auch dann, wenn Ihr Anspruch aus einer Zeit vor dem 1.1.2001 resultiert.

 
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