
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Zusatzversorgung mit hohen Einbußen zu rechnen haben. Er ist auch verpflichtet, Sie darüber zu belehren, dass die Einbußen bei der Zusatzversorgung auf der angebotenen vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich der Höhe der drohenden Versorgungsnachteile muss Ihr Arbeitgeber Ihnen keine genauen Angaben machen. Gleiches gilt für versorgungsrechtliche Einzelheiten wie die Abgrenzung von Versorgungs- und Versicherungsrente. Hier ist es ausreichend, wenn er Sie an die Zusatzversorgungskasse verweist.