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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Lohnsteuernachzahlung als Arbeitslohn

Lohnsteuer, die nachträglich durch den Arbeitgeber abgeführt wird, ist für den Arbeitnehmer zusätzlicher Arbeitslohn.

Führt Ihr Arbeitgeber für Arbeitslohn, der zunächst steuerfrei behandelt wurde, nachträglich Lohnsteuer an das Finanzamt ab, dann ist das zusätzlicher Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese nachträglich mit Lohnsteuer versehenen Einkünfte tatsächlich sachlich steuerpflichtig waren, meint der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: I R 102/99).

Entscheidend ist, dass die nachträgliche Zahlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt für Sie einen individuellen und konkreten Vorteil darstellt. Da dieser Vorteil nicht hinter den Interessen Ihres Arbeitgebers zurücktritt, liegt keine sogenannte "aufgedrängte Bereicherung" vor, so dass der Vorteil als Arbeitslohn zu behandeln ist.

 
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stbf-plen 2024-05-18 wid-47 drtm-bns 2024-05-18