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Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können Sie Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Begründet wird dies damit, dass die Kosten eines Zivilprozesses regelmäßig nicht zwangsläufig entstehen. Von dieser grundsätzlichen Vermutung wird in Einzelfällen jedoch immer wieder abgewichen, da der jeweilige Streitgegenstand und die Ursache des Streits berücksichtigt werden müssen. Ergeben sich die Kosten für einen Rechtsstreit danach zwangsläufig, so können Sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Ein Beispiel für zwangsläufige Aufwendungen sind Aufwendungen, die Ihnen bei einem Vaterschaftsprozess entstehen. Die Feststellung der Vaterschaft hat Gestaltungswirkung, da sie ein lebenslanges Verwandtschaftsverhältnis begründet, bzw. aufhebt, und zudem auch für andere Bereiche bindend wirkt. Dies führt für Sie zu einer Zwangsläufigkeit der Aufwendungen.

 
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