Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorteilsgewährung als Arbeitslohn

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen.

Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Vorteile, z.B. in Form einer Kostenübernahme, müssen diese Vorteile nicht zwangsläufig als Arbeitslohn angesehen werden. Wenn die Vorteilsgewährung aus eigenbetrieblichem Interesse Ihres Arbeitgebers erfolgt, dann ist dieser Vorteil kein Arbeitslohn. Dem Arbeitgeber steht es zu, entsprechende betriebsfunktionale Entscheidungen zu treffen. Insofern scheidet ein Lohnsteuerabzug wegen des vorrangigen eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers aus. Dafür kommen beispielsweise in Frage:

Sprachkurse

Fort- und Weiterbildungskosten

Häuslicher Telefonanschluss

Auch Vorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern durch eine Schwestergesellschaft des Arbeitgebers vergeben werden, müssen nicht zwangsläufig Arbeitslohn darstellen. Sie sind in der Regel dann kein Arbeitslohn, wenn entsprechende Vorteile auch fremden Dritten zukommen. Ein Beispiel dafür sind Mitarbeiterkonditionen bei einer anderen Firma.

 
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