
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Kontoführungsgebühren sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn sie auf Gutschriften von Einnahmen aus dem Dienstverhältnis und auf beruflich veranlassten Überweisungen beruhen. Da oft schwer nachweisbar ist, ob für eine Überweisung ein beruflicher Anlass vorliegt, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten pauschal in einer Höhe von 16,00 Euro pro Jahr angesetzt werden. Werden Kosten mit einem höheren Betrag geltend gemacht, ist ein Einzelnachweise erforderlich. Diese Option könnte dennoch interessant sein, da in letzter Zeit viele Banken ihre Kontoführungsgebühren merklich erhöht haben.
Beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren dürfen jedoch nicht mehr von Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Denn das würde den Ersatz von Werbungskosten bedeuten - und ein solcher ist nicht steuerfrei.