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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Betriebsausflug führt nicht zu Werbungskosten

Aufwendungen, die Sie für einen Betriebsausflug tätigen, sind nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar.

Die Kosten für die Teilnahme an einem Betriebsausflug gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung. Folglich können Sie sie nicht als Werbungskosten geltend machen. Begründet wird dies damit, dass eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese kann beispielsweise in der zwischenmenschlichen Kontaktpflege und der Möglichkeit kultureller und touristischer Veranstaltungen ohne beruflichen Bezug bestehen.

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber oder Vorgesetzter die Teilnahme am Betriebsausflug erwartet hat. Eine andere Beurteilung ist lediglich dann möglich, wenn die Teilnahme am Betriebsausflug verbindlich angeordnet war. In diesem Fall liegt eine ausschließlich berufliche Veranlassung vor. Entsprechend können die Aufwendungen als Werbungskosten qualifiziert und von Ihnen geltend gemacht werden.

 
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