Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist geldwerter Vorteil

Übernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst.

Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die von Ihnen mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, handelt es sich dabei um die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung erfasst wird. Gebühren für die Straßenbenutzung werden bisher nur ausnahmsweise und für bestimmte Strecken erhoben. Sie sind daher regelmäßig kein Bestandteil der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, sondern zusätzliche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, die neben der durch die 1 v.H.-Regelung abgegoltenen Privatnutzung des überlassenen Dienstwagens gesondert als Arbeitslohn versteuert werden müssen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-01 wid-47 drtm-bns 2024-05-01