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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kirchensteuer auf eine Abfindung nach Kirchenaustritt

Auch auf eine Abfindung, die erst nach dem Kirchenaustritt geflossen ist, wird noch anteilige Kirchensteuer fällig.

In die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist auch eine vor dem Kirchenaustritt vereinbarte Abfindung einzubeziehen, die jedoch erst nach dem Austritt zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Das Finanzgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass die Kirchensteuerpflicht zwar nicht während des gesamten Jahres bestanden hat, jedoch für jeden Kalendermonat, in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde. Danach sind auch Einkommensteile in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer einzubeziehen, die Ihnen erst nach Wirksamwerden des Kirchenaustritts im Austrittsjahr zugeflossen sind.

 
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stbf-plen 2024-05-02 wid-47 drtm-bns 2024-05-02