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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zuschlag nur für tatsächlich gefahrene Strecke

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit einem Firmenwagen ist der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag nur für die tatsächlich gefahrene Strecke und nicht für die gesamte Entfernung anzusetzen.

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen sind pro Monat und Entfernungskilometer 0,03 % des Bruttolistenpreises anzusetzen. Bei der Ermittlung des Zuschlags kommt es aber auf die tatsächliche Nutzung an, wie der Bundesfinanzhof feststellt. Wird der Dienstwagen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur für eine Teilstrecke genutzt (Park-and-Ride), dann beschränkt sich auch der Zuschlag auf diese Teilstrecke. Außerdem hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass normalerweise ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen für die Gesamtstrecke nutzt. Der Anscheinsbeweis ist aber bereits dann entkräftet, wenn der Arbeitnehmer für eine Teilstrecke eine auf ihn ausgestellte Jahres-Bahnfahrkarte vorlegen kann.

 
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stbf-plen 2024-05-11 wid-47 drtm-bns 2024-05-11