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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kosten eines Erststudiums

Ein neues Musterverfahren zum Werbungskostenabzug der Kosten eines Erststudiums ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig.

Gegenwärtig werden Aufwendungen für ein Studium, das direkt im Anschluss an den Schulabschluss aufgenommen wird, nur bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr und nur als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Im Gegensatz zu Werbungskosten können Sonderausgaben nur im Jahr ihres Entstehens berücksichtigt werden. Ein Vortrag auf spätere Jahre ist nicht möglich. Eine Klage gegen diese Vorschrift ist vom Finanzgericht Münster abgewiesen worden. Beim Bundesfinanzhof ist jetzt aber die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Revision gegen das Urteil anhängig. Betroffene Studenten sollten auf jeden Fall Belege, Studienquittungen und sonstige Nachweise über die Kosten für das Studium aufbewahren, und falls schon Steuererklärungen erstellt wurden, kann jetzt beim Finanzamt das Ruhen des Einspruchsverfahrens mit Verweis auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof erreicht werden.

 
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stbf-plen 2024-05-03 wid-47 drtm-bns 2024-05-03