
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten angehoben. Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind steigt auf 1.617 Euro (+ 5 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen zukünftig für Verheiratete 1.283 Euro (+ 4 Euro) und für Ledige 641 Euro (+ 1 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge um 283 Euro statt 282 Euro. In der Regel werden die Beträge nur zum Jahreswechsel angepasst. Diese zweite Anhebung gilt ab dem 1. August 2011, wobei entscheidend ist, wann der Umzug beendet wird.