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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kilometerpauschale gilt nicht bei Fahrten im Linienverkehr

Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden.

Wenn der Steuerzahler ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel benutzt (öffentliche Verkehrsmittel, Linienflüge, Fähren), ist der Ansatz der Kilometerpauschale anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für sonstige berufliche Fahrten nicht möglich. Die Kilometerpauschale ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs eine reine Vereinfachungsregelung, mit der die aufwendige Ermittlung der tatsächlichen Kosten für ein nicht regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel vermieden wird. Im Linienverkehr sind die Kosten dagegen einfach feststellbar, weil sie sich aus dem Beförderungsentgelt ergeben.

 
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stbf-plen 2024-05-04 wid-47 drtm-bns 2024-05-04