
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die steuerliche Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit überhaupt erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung, wie der Bundesfinanzhof im Fall einer Flugbegleiterin entschieden hat, bei der der vergleichsweise geringe Teil der im Arbeitszimmer verbrachten Arbeitszeit das Finanzamt zur Verweigerung des Steuerabzugs veranlasst hatte. An den übrigen Abzugsvoraussetzungen für ein Arbeitszimmer, insbesondere der fast ausschließlich beruflichen Nutzung und der fehlenden Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes ändert das Urteil nichts.