
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Neben einer staatlichen Zulage gibt es für Beiträge zu einer Riester-Rente auch einen Sonderausgabenabzug. Dieser muss jedoch beantragt werden, denn nicht in allen Fällen ist der Sonderausgabenabzug die günstigste Alternative. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass dieses Wahlrecht auch formlos geltend gemacht werden kann und nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden muss. Allein die Übermittlung der Daten an das Finanzamt durch den Anbieter des Riester-Vertrags gilt aber noch nicht als Antrag. Außerdem muss das Wahlrecht vor Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids, also spätestens im Einspruchsverfahren ausgeübt werden.