
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für die Kosten, die durch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, kann seit mittlerweile 20 Jahren nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Dabei deckt die Pauschale nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs arbeitstäglich zwei Wege (einen Hin- und einen Rückweg) ab. Legt ein Arbeitnehmer daher an einem Kalendertag nur einen der beiden Wege zurück, kann er für diesen Tag auch nur die Hälfte der Entfernungspauschale (0,15 Euro je Entfernungskilometer) als Werbungskosten geltend machen. Umgekehrt funktioniert das jedoch nicht: Bei mehr als einer täglichen Hin- und Rückfahrt ist trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale anzusetzen - zusätzliche Fahrten werden also steuerlich nicht anerkannt.