
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Mit einem Beschluss des Großen Senats hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abziehbar ist, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Damit sind insbesondere Arbeitsecken in einem gemischt genutzten Raum nicht steuerlich berücksichtigungsfähig. Die Finanzverwaltung hat daher am 30. April 2018 per Allgemeinverfügung alle anhängigen Einsprüche und Änderungsanträge zur Nichtabziehbarkeit der Aufwendungen für ein nicht ausschließlich oder nicht nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutztes häusliches Arbeitszimmer zurückgewiesen. Die betroffenen Steuerzahler haben nun ein Jahr Zeit ab Veröffentlichung der Allgemeinverfügung, um zu klagen, falls sie an ihrer Meinung festhalten.