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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren Arbeitszimmern

Auch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden.

Der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt pro Person, nicht pro Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof hat deshalb zwar vor einigen Monaten zugelassen, dass Eheleute und Lebensgefährten bei der gemeinsamen Nutzung eines Arbeitszimmers jeder für sich den Höchstbetrag in Anspruch nehmen kann. Wenn aber ein Steuerzahler mehr als einen Wohnsitz mit je einem Arbeitszimmer hat, können trotzdem für beide Arbeitszimmer zusammen nur maximal 1.250 Euro an Ausgaben geltend gemacht werden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-47 drtm-bns 2024-04-20