
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise eine Abfindungszahlung sieht das Gesetz eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der sog. Fünftelregelung vor. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass die Fünftelregelung im Gegensatz zur Ansicht des Finanzamts auch dann anzuwenden ist, wenn die Initiative zum Abschluss des Aufhebungsvertrags vom Arbeitnehmer ausgeht. Entscheidend sei, dass eine gegensätzliche Interessenlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestand, beide Seiten zur Entstehung des Konflikts beigetragen haben und die Parteien den Konflikt durch den Aufhebungsvertrag im Konsens lösen.