Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Unfallkosten durch Entfernungspauschale abgegolten

Auch außerordentliche Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn die Finanzämter in der Regel trotzdem Unfallkosten als zusätzliche Aufwendungen steuerlich gelten lassen.

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz folgt mit dieser Entscheidung dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und ließ daher Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht als zusätzliche Werbungskosten zum Abzug zu. Die Krankheitskosten könnten allenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung überstiegen, und die Reparaturkosten überhaupt nicht. Auch nach diesem Urteil sollten Unfallkosten weiterhin als Werbungskosten geltend gemacht werden, denn bisher akzeptieren die Finanzämter Unfallkosten trotz der gegenteiligen Rechtsprechung in der Regel als zusätzliche Werbungskosten. Lehnt das Finanzamt die Anerkennung aber ab, sind die Erfolgsaussichten vor Gericht weiterhin äußerst gering.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-47 drtm-bns 2024-03-28