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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode

Eine Leasing-Sonderzahlung zu Vertragsbeginn ist auch dann nur zeitanteilig bei der Fahrtenbuchmethode zu berücksichtigen, wenn ab dem Folgejahr die 1 %-Regelung angewandt wird.

Weil eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung letztlich nur ein vorausgezahltes Nutzungsentgelt ist, hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass die Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasing-Vertrages zu verteilen ist. Wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der Fahrtenbuchmethode berechnet wird, ist daher auch die Sonderzahlung nur zeitanteilig bei der Berechnung zu berücksichtigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens in seiner Gewinnermittlung entsprechend erfassen muss. Daran ändert sich auch nichts, wenn im Folgejahr zur 1 %-Regelung gewechselt wird, bei der der verbleibende Teil der Sonderzahlung dann keine Rolle mehr spielt.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-47 drtm-bns 2024-04-20