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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens

Überschreitet die Zuzahlung für einen Dienstwagen den privaten Nutzungsvorteil, ist der Überschussbetrag in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.

Die von dem Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung für einen Dienstwagen, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die nur die Reduzierung des steuerpflichtigen privaten Nutzungsvorteils auf 0 Euro durch die Zuzahlungen akzeptieren wollte, den darüber hinausgehenden Betrag aber nicht als Werbungskosten anerkannte. Der Kläger hatte höhere Zuzahlungen geleistet, weil sein Arbeitgeber den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung berechnet hatte. In seiner privaten Einkommensteuererklärung setzte er den Nutzungsvorteil dann aber nach der Fahrtenbuchmethode an, womit der Nutzungsvorteil deutlich niedriger ausfiel.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-02 wid-47 drtm-bns 2024-05-02