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Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung

Ob die Regelung zur Progressionsmilderung für eine Abfindung greift, richtet sich nicht nach dem Einkommen der Vergangenheit, sondern nach dem hypothetischen Einkommen ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Für außerordentliche Einkünfte wie zum Beispiel Abfindungen gibt es im Steuerrecht eine Sonderregelung, mit der der Progressionseffekt gemildert werden soll. Die ermäßigte Besteuerung bei der Zusammenballung von Einkünften kommt aber nur dann zum Zug, wenn tatsächlich eine substanzielle Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen sind für die Prüfung die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der Arbeitnehmer im Jahr der Abfindung erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestanden hätte. Dabei sind auch Erkrankungen und daraus folgende voraussichtlich niedrigere Einkünfte zu berücksichtigen. Das Finanzamt darf also nicht einfach aus einem hohen Einkommen in den Vorjahren schließen, dass auch nach der Kündigung noch ein hohes Einkommen zu erzielen gewesen wäre.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-47 drtm-bns 2024-04-20