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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Lohnzufluss aus Aktienoptionen

Wenn gewährte Aktienoptionen nicht einfach ausgeübt, sondern anderweitig verwertet werden, richtet sich der steuerpflichtige Arbeitslohn nach Zeitpunkt und Wert bei der Verwertung der Optionen.

Dass die Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, ist unstreitig. Nicht immer eindeutig ist aber, wann der steuerpflichtige Lohn anfällt und wie hoch der Vorteil aus den Aktienoptionen anzusetzen ist. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass der Vorteil dem Arbeitnehmer dann zufließt, wenn er das Recht ausübt oder anderweitig verwertet. Zur anderweitigen Verwertung zählt insbesondere die Übertragung der Optionen auf einen Dritten. Wann dieser Dritte dann die Option ausübt, hat auf den Zeitpunkt des Lohnzuflusses keine Auswirkung, und die Höhe des steuerpflichtigen Lohns richtet sich nach dem Wert der Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Verfügung darüber, nicht zu deren Ausübung durch Dritte.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-47 drtm-bns 2024-04-25