
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wieder einmal steht der Bundesfinanzhof einem Steuerzahler bei im Kampf gegen das übereifrige Finanzamt. Das eilt nämlich bei der privaten Fahrzeugnutzung nur zu gern übers Ziel hinaus und geht von einer privaten Fahrzeugnutzung aus, die nach der 1 %-Regelung zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof hat nun festgestellt, dass die 1 %-Regelung voraussetzt, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Bloß weil der Arbeitgeber aber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen, gibt es noch keinen Anhaltspunkt dafür, dass auch eine weitere private Nutzung erfolgt ist. Das Finanzamt darf sich in diesem Fall nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen.