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Keine Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat über das Steuerbereinigungsgesetz 1999 ist jetzt auch die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen vom Tisch.

Die Pläne der Bundesregierung, Kapitallebensversicherungen zu versteuern, hatten im 2. Halbjahr 1999 für viel Wirbel gesorgt und der Versicherungsbranche einen nie gekannten Boom beschert. Inzwischen ist die Besteuerung aber auf Drängen der CDU-Opposition wieder aus dem Steuerbereinigungsgesetz herausgenommen worden. Doch das Thema ist noch nicht endgültig vom Tisch: Voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2000 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Besteuerung von Alterseinkünften.

Wenn die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts vorliegt, wird neu beraten. Diesmal sollen die Beratungen aber die Neuregelung der Besteuerung aller Altersversorgungsformen umfassen. Und dazu gehören auch die Erträge aus Lebensversicherungen. Unklar ist noch, ab welchem Zeitpunkt eine Neuregelung in Kraft treten wird. Es ist durchaus möglich, dass die Regierung ein rückwirkendes in Kraft treten ab dem 1.1.2000 anstrebt. Dagegen spricht aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes. Auch die Versicherungswirtschaft wird darauf drängen, dass von einen entsprechenden Regelung nur Neuverträge betroffen sind, die nach Verkündung des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Falls Sie zu denjenigen gehören, die in Erwartung einer Gesetzesänderung kurz vor Jahresende einen Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen, ob Sie diesen Vertrag wieder kündigen sollten. Bei der Entscheidung sollten Sie aber berücksichtigen, dass zur Jahresmitte der Rechnungszinsfuss von derzeit 4 % auf 3,25 % herabgesetzt wird. Wenn Sie also nach Jahresmitte einen Neuvertrag abschliessen, müssen Sie für den gleichen Versicherungsschutz höhere Beiträge aufwenden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-35 drtm-bns 2024-03-28