
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
In einem Erlass hat das Finanzministerium von Niedersachsen darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
Das Mediationsverfahren ist ein Verfahren, das die Regelung psychosozialer und rechtlicher Probleme ermöglicht. Die Regelungen werden selbstbestimmt und einvernehmlich getroffen. Besonders häufig kommt das Mediationsverfahren bei Trennung und Scheidung von Ehegatten zur Anwendung. Dabei werden Scheidungsfolgeregelungen vorab in einem außergerichtlichen Vergleich durch die Ehegatten vereinbart.
Das Ergebnis der Mediation, die konkreten Vereinbarungen, werden in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und in der Regel notariell beurkundet. Diese notariell beurkundeten Vereinbarungen können dann als Grundlage für die gerichtliche Ehescheidung herangezogen werden. Das hat zur Folge, dass anwaltliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren vor Gericht vermieden werden können.
Wenn das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren tatsächlich geschieden wird, sind daher die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.