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Schuldrecht wird geändert

Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert.

Eine der größten Änderungen des deutschen Schuldrechts soll sich innerhalb kürzester Zeit vollziehen. Den Unternehmen bleibt kaum Zeit zur Anpassung. Bereits zum 1. Januar 2002 soll das neue Gewährleistungsrecht gelten. Es geht um Vertragshaftung, Kauf- und Werkverträge, Verjährung und vieles mehr. Die neuen Unternehmen müssen bereits jetzt dafür sorgen, dass sie die neuen Gewährleistungsvorschriften erfüllen können.

Die Gewährleistungsfrist wird von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert, zunächst waren sogar drei Jahre vorgesehen. Bei neuen Sachen wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, also nicht von dem Käufer verursacht worden ist.

Bei gebrauchten Sachen ist ein Gewährleistungsausschluss nicht mehr möglich, die Gewährleistungszeit kann auf 1 Jahr verkürzt werden. Offen ist zur Zeit, ob die Verkürzung der Gewährleistungszeit durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgen kann. Statt Wandlung oder Minderung steht in Zukunft die Nachbesserung im Vordergrund.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-18 wid-35 drtm-bns 2024-05-18