
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das bereits im März verabschiedete Altersvermögensergänzungsgesetz sieht folgende Änderungen des Rentenrechts vor:
Die Renten werden ab dem 1. Juli 2001 nicht inflations-, sondern nettolohnbezogen angepasst.
Entgelte von Erziehungspersonen, die während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung ausübten und dabei unterschiedlich verdienten, werden um 50 % höher bewertet. Die maximale Höchstbewertung beträgt 100 % des Durchschnittsverdienstes.
Ehegatten haben künftig bei Rentenantritt die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften aufzuteilen.
Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf 67 % des Nettolohnes abgesenkt, um so die Beitragsbelastung bis zum Jahr 2020 auf maximal 20 % und bis 2030 auf maximal 22 % zu begrenzen.
Das Rentenniveau bei Witwen-/Witwerrente wird auf 55 % abgesenkt, erhöht sich jedoch bei der Erziehung eines Kindes.