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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Keine Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung mehr

Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.

Bisher konnten die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur für maximal zwei Jahre als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr festgestellt hatte, dass diese Einschränkung zumindest unter gewissen Umständen gegen das Grundgesetz verstößt, hat sich auch der Bundestag dafür ausgesprochen, die Begrenzung generell aufzuheben. Damit sollen einerseits die sonst zahlreich auftretenden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden werden, andererseits auch die aus arbeitsmarktpolitischer Sicht wichtige Mobilität der Arbeitnehmer erhöht werden.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die Zweijahresfrist nun aufgehoben, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmer. Diese Änderung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2003 und zusätzlich für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide früherer Veranlagungszeiträume. Wenn Ihr Steuerbescheid für 2002 oder vorangegangene Jahre also noch nicht bestandskräftig ist oder mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk versehen wurde, dann sollten Sie umgehend Einspruch einlegen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-17 wid-35 drtm-bns 2024-05-17