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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

In einem Grundsatzurteil legt der Bundesgerichtshof Richtlinien für die Strafhöhe bei Steuerhinterziehung fest.

Erstmals gibt es Richtlinien für die Strafhöhe bei Steuerhinterziehung. In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß dann vorliegt, wenn der Steuerschaden mehr als 50.000 Euro beträgt. Bis zu diesem Betrag kommt der Steuersünder in der Regel mit einer Geldstrafe davon. Ab einem Steuerschaden von 100.000 Euro sollen Freiheitsstrafen verhängt werden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden können. Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch in Frage. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe muss der Betroffene mit einer tatsächlichen Haftstrafe rechnen. Eine Aussetzung zur Bewährung wäre nur ausnahmsweise möglich, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-29 wid-35 drtm-bns 2024-04-29