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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen

Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der angefallenen Umsatzsteuer verpflichtet werden, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung entschieden. Das Gericht hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der rückwirkenden Regelung der Steuerschuldnerschaft im Umsatzsteuergesetz. Im Streitfall ging es um Bauleistungen an einen Bauträger aus dem Jahr 2009, für die der Bauunternehmer die Umsatzsteuer aufgrund der zivilrechtlichen Verjährung auch nicht mehr von seinem Kunden einfordern konnte.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-24 wid-35 drtm-bns 2024-04-24